Wahlfreiheit bei Auslandtätigkeit von Verwaltungsgesellschaften
- Michal Sosnecki
- 29. März 2016
- 1 Min. Lesezeit
Wenn es das kantonale Steuergesetz vorsieht, dürfen Verwaltungsgesellschaften eine ausländische Geschäftstätigkeit ausüben, müssen aber nicht.