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Wahlkampfkosten als geldwerte Leistung des Politikers

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 25. Nov. 2016
  • 1 Min. Lesezeit

Die von einem Politiker über seine Aktiengesellschaft verbuchten  Wahlkampfkosten sind geschäftsmässig nicht begründet und stellen eine geldwerte Leistung an den Politiker dar. Die Wahlkampfkosten können auch nicht als Berufskosten abgezogen werden.



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