Wahlkampfkosten als geldwerte Leistung des Politikers
- Michal Sosnecki
- 25. Nov. 2016
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Die von einem Politiker über seine Aktiengesellschaft verbuchten Wahlkampfkosten sind geschäftsmässig nicht begründet und stellen eine geldwerte Leistung an den Politiker dar. Die Wahlkampfkosten können auch nicht als Berufskosten abgezogen werden.