Wandel von Darlehen in Aktien: Steuerbarer Ertrag
- Michal Sosnecki
- 16. Jan. 2019
- 1 Min. Lesezeit
Wer ein Darlehen mit Wandelrecht in Aktien umwandelt und dabei einen Vermögenszugang erzielt, realisiert steuerbaren Ertrag und keinen steuerfreien Kapitalgewinn.