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AutorenbildMichal Sosnecki

Weisungsgebundenheit spricht für unselbständige Erwerbstätigkeit

Personalverleih: Wenn eine gewisse Weisungsgebundenheit wie auch eine Eingliederung in örtlicher und zeitlicher Hinsicht in den Einsatzbetrieb gegeben ist und die Vergütung von der Arbeitszeit abhängig ist, kann von einer unselbständigen Erwerbstätigkeit ausgegangen werden. Es gilt der Grundsatz, dass die Begriffe der selbständigen und der unselbständigen Erwerbstätigkeit im Steuerrecht und im AHV-Recht gleich zu verstehen sind.



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