Steuerrechtlicher Wohnsitz: Für ein Überwiegen der Beziehungen zu einem Kanton können folgende Gesichtspunkte sprechen: Miete eines Reiheneinfamilienhauses zusammen mit der Lebenspartnerin, Geschäftsbeziehungen als Geschäftsführer einer GmbH mit Sitz in diesem Kanton (unabhängig von der Notwendigkeit der persönlichen Anwesenheit), sowie der Erwerb von Bauland, welches in der Folge noch überbaut wird.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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