Eine Behörde kann einen Entscheid in Widererwägung ziehen, wenn dieser bei einer höheren Instanz angefochten wird und diese Instanz noch nicht entschieden hat. In einem solchen Fall wird das Verfahren vor der oberen Instanz als gegenstandslos abgeschrieben.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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