Die Vermutung, wonach ein über 30 Jähriger, der bereits einige Jahre mit einem vollen Pensum am selben Ort arbeitet, in der Gemeinde des Wochenaufenthalts steuerlich ansässig ist, kann widerlegt werden, wenn der Steuerpflichtige nachweisst, dass er regelmässig an den Wohnort seiner Familienangehörigen zurückkehrt und dass er besonders enge persönliche und soziale Beziehungen zu ihnen unterhält.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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