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Wiederaufrechnung unbegründeter Wertberichtigungen

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 29. Sept. 2016
  • 1 Min. Lesezeit

Die Steuerverwaltung kann Wertberichtigungen auf Beteiligungen – auch wenn sie nicht missbräuchlich gebildet wurden – wieder aufrechnen, wenn sie nicht mehr begründet sind.



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