Wiederaufrechnung unbegründeter Wertberichtigungen
- Michal Sosnecki
- 29. Sept. 2016
- 1 Min. Lesezeit
Die Steuerverwaltung kann Wertberichtigungen auf Beteiligungen – auch wenn sie nicht missbräuchlich gebildet wurden – wieder aufrechnen, wenn sie nicht mehr begründet sind.