Wiedereingebrachte Abschreibungen stets steuerbar
- Thanusiya Wimalanathan
- 13. Juni 2008
- 1 Min. Lesezeit
Grundstückgewinnsteuer: Nach dem Aargauer Steuergesetz spielt es bezüglich der wiedereingebrachten Abschreibungen keine Rolle, ob sie unter dem neuen oder dem alten Recht verbucht worden sind.