top of page

Wiedereingebrachte Abschreibungen stets steuerbar

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 13. Juni 2008
  • 1 Min. Lesezeit

Grundstückgewinnsteuer: Nach dem Aargauer Steuergesetz spielt es bezüglich der wiedereingebrachten Abschreibungen keine Rolle, ob sie unter dem neuen oder dem alten Recht verbucht worden sind.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page