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AutorenbildMichal Sosnecki

WIR-Anteilscheine unter Nominalwert als geldwerte Leistung

Die Zuteilung von WIR-Anteilscheinen an die Gesellschafter zu 70 % des Nominalwertes stellt eine aufzurechnende geldwerte Leistung dar, wenn der Minderwert nicht rechtsgenüglich belegt wird.



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