Wirtschaftliche Handänderung bei Verfügungsübertragung
- Thanusiya Wimalanathan
- 23. Dez. 2008
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Handänderungssteuer: Eine wirtschaftliche Handänderung auf Grundstücken wird angenommen, wenn wesentliche Teile der dem Grundeigentum innewohnenden Verfügungsmacht rechtsgeschäftlich übertragen werden, so dass das Rechtsgeschäft tatsächlich und wirtschaftlich wie eine zivilrechtliche Handänderung wirkt.