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Wirtschaftliche Handänderung nur bei Übertragung der Mehrheitsaktien

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 26. Nov. 2015
  • 1 Min. Lesezeit

Damit eine wirtschaftliche Handänderung vorliegt, muss die überwiegende Mehrheit der Aktien an einer Immobiliengesellschaft übertragen werden. Dabei muss die Gesellschaft bereits zum Zeitpunkt der Transaktion als Immobiliengesellschaft gelten.



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