top of page
AutorenbildMichal Sosnecki

Wirtschaftliche Handänderung nur bei Übertragung der Mehrheitsaktien

Damit eine wirtschaftliche Handänderung vorliegt, muss die überwiegende Mehrheit der Aktien an einer Immobiliengesellschaft übertragen werden. Dabei muss die Gesellschaft bereits zum Zeitpunkt der Transaktion als Immobiliengesellschaft gelten.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page