Besteht zwischen der Geschäftstätigkeit eines Einzelunternehmens (vorliegend: Anbieten von Werbekonzepten und anderen Dienstleistungen im Bereich Werbung, Design und Kommunikation) und einer Investition in Titel im Bereich New Economy, in Call-Options und in Gold kein wirtschaftlicher Zusammenhang, so stellen diese Posten kein Geschäftsvermögen dar.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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