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AutorenbildThanusiya Wimalanathan

Zulässigkeit neuer Tatsachen vor Verwaltungsgericht

Vor dem kantonalen Verwaltungsgericht sind neue tatsächliche Behauptungen und Beweismittel nicht mehr zulässig. Die Beschwerde müsste sich mit der Begründung der Rekurskommission auseinandersetzen. Andernfalls kann die Beschwerde - ohne Willkür - abgewiesen werden.



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