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Zurechnung von Betriebseinnahmen

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 17. Mai 2010
  • 1 Min. Lesezeit

Die Frage, ob die Einnahmen aus dem Betrieb eines Etablissements, dem Beschwerdeführer oder einer von ihm beherrschten GmbH zuzurechnen sind, ist eine Frage des Sachverhalts.



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