Zustellfiktion gilt auch bei länger zurückliegender Prozesshandlung
- Michal Sosnecki
- 11. Apr. 2013
- 1 Min. Lesezeit
Die Zustellfiktion gilt während einem hängigen Prozessrechtsverhältnis. Ein solches liegt auch dann vor, wenn die letzte Prozesshandlung sieben Monate zurück liegt.