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Zustellfiktion gilt auch bei länger zurückliegender Prozesshandlung

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 11. Apr. 2013
  • 1 Min. Lesezeit

Die Zustellfiktion gilt während einem hängigen Prozessrechtsverhältnis. Ein solches liegt auch dann vor, wenn die letzte Prozesshandlung sieben Monate zurück liegt.



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