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Zustellfiktion verschiebt sich bei falscher Abholfrist

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 23. Nov. 2010
  • 1 Min. Lesezeit

Der Zeitpunkt des Eintritts der Zustellfiktion verschiebt sich, wenn der Postbote auf der Abholungseinladung versehentlich eine andere (d.h. längere) als die siebentägige Frist notiert, soweit die Steuerpflichtigen nicht anwaltlich vertreten sind.



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