Die Zustellungsfiktion benachteiligt Personen nicht, die sich während der Abholungsfrist im Ausland aufhalten. Diese können jemanden mit der Entgegennahme postalischer Sendungen beauftragen. Von demjenigen, der ein Rechtsmittel ergreift, darf erwartet werden, dass er den Empfang der zu erwartenden gerichtlichen Sendungen sicherstellt.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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