Zuwendung nach Aktienverkauf
- Michal Sosnecki
- 15. März 2019
- 1 Min. Lesezeit
Wenn ein Aktionär – nachdem er seine Aktiengesellschaft verkauft hat – dem ehemaligen (und jetzt pensionierten) Angestellten aus seinem Privatvermögen einen Geldbetrag zuwendet, handelt es sich um steuerbares Einkommen und nicht um eine Schenkung.