Wenn ein Aktionär – nachdem er seine Aktiengesellschaft verkauft hat – dem ehemaligen (und jetzt pensionierten) Angestellten aus seinem Privatvermögen einen Geldbetrag zuwendet, handelt es sich um steuerbares Einkommen und nicht um eine Schenkung.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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