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AutorenbildMichal Sosnecki

Zuwendung nach Aktienverkauf

Wenn ein Aktionär – nachdem er seine Aktiengesellschaft verkauft hat – dem ehemaligen (und jetzt pensionierten) Angestellten aus seinem Privatvermögen einen Geldbetrag zuwendet, handelt es sich um steuerbares Einkommen und nicht um eine Schenkung.



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