Zwischenveranlagung bei grundlegender Einkommensänderung durch Berufswechsel
- Michal Sosnecki
- 20. Dez. 2005
- 1 Min. Lesezeit
Uebergangsrecht/Zwischenveranlagung: Soweit die notwendigen Voraussetzungen wie 'Berufswechsel' und 'Wesentlichkeit der Einkommensveränderung' erfüllt sind, liegt eine grundlegende Änderung des Einkommens im Sinne von Art. 45 lit. b DBG vor. Die Dauer der Veränderung kann grundsätzlich aufgrund einer Prognose beurteilt werden.