Übergangssondersteuer auf nachgezahlte Einkünfte
- Thanusiya Wimalanathan
- 27. Feb. 2006
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Übergangssondersteuer (Art. 218 Abs. 2 DBG): Ausserordentliche Einkünfte, die in den Jahren 1999 und 2000 erzielt wurden, unterliegen für das Steuerjahr, in dem sie zugeflossen sind, einer vollen Jahressteuer zu dem Satz, der sich für diese Einkünfte allein ergibt. Die Nachzahlungen für Kiesausbeutung in den Jahren 1994 bis 1998, die im Jahre 2000 ausbezahlt wurden, stellen aperiodische Vermögenserträge in diesem Sinne dar, welche der Übergangssondersteuer zu unterstellen sind.