Werden Pauschalspesen ohne genehmigtes Spesenreglement ausgerichtet, muss Bestand und Höhe der angeblichen Spesenereignisse nachgewiesen werden. Gelingt dieser Nachweis nicht, stellen die übersetzten Spesen bei unabhängigen Dritten Arbeitnehmern Lohnaufwand dar. Bei den Anteilsinhabern qualifizieren die übersetzten Spesen geldwerte Leistungen dar. Der Umstand, dass sowohl unabhängige Dritte als auch die Anteilsinhaber Pauschalspesen im Umfang von 20% des Umsatzes erhielten, ändert daran nichts.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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