top of page
AutorenbildMichal Sosnecki

Übersetzte Spesen ohne Nachweis als Lohn oder geldwerte Leistung

Werden Pauschalspesen ohne genehmigtes Spesenreglement ausgerichtet, muss Bestand und Höhe der angeblichen Spesenereignisse nachgewiesen werden. Gelingt dieser Nachweis nicht, stellen die übersetzten Spesen bei unabhängigen Dritten Arbeitnehmern Lohnaufwand dar. Bei den Anteilsinhabern qualifizieren die übersetzten Spesen geldwerte Leistungen dar. Der Umstand, dass sowohl unabhängige Dritte als auch die Anteilsinhaber Pauschalspesen im Umfang von 20% des Umsatzes erhielten, ändert daran nichts.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page