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Neuerungen in der Steuererklärung 2014

  

 

  

  

 

  

  

Bei der direkten Bundessteuer gibt es in der Steuererklärung 2014 kaum Neues zu beachten. Die per 1. Januar 2014 erfolgten Gesetzes- und Verordnungsänderungen sind auf der Website der ESTV aufgelistet.

 

Eine Neuerung gibt es für Personen mit kleinen Lottogewinnen. Ab dem Steuerjahr 2014 kann bei Lotteriegewinnen eine Pauschale von 5%, maximal CHF 5'000 in Abzug gebracht werden. Der Lotteriegewinn ist bei der direkten Bundessteuer nur steuerbar, wenn der Gewinn nach Abzug der Pauschale mehr als CHF 1'000 beträgt (vgl. Bundesgesetz über Vereinfachungen bei der Besteuerung von Lotteriegewinnen vom 15. Juni 2012, AS 2012 5927). DIe Höhe des Freibetrags bei den Kantons- und Gemeindesteuern ist von Kanton zu Kanton verschieden. 

 

Die Zinssätze und die Höchstabzüge Säule 3a sind unverändert geblieben (Rundschreiben der ESTV vom 31. Oktober 2013).  Das gleiche gilt für die Pauschalabzüge für Berufskosten (vgl. Rundschreiben der ESTV vom 23. August 2013).

 

 

Für Neuerungen betreffend die Kantons- und Gemeindesteuern besuchen Sie am besten die Homepage der Steuerverwaltung Ihres Kantons

 

Zur Erinnerung:

Die Neuerungen der Steuererklärung 2013

Die Neuerungen der Steuererklärung 2012

Die Neuerungen der Steuererklärung 2011

Die Neuerungen der Steuererklärung 2010

Die Neuerungen der Steuererklärung 2009

Die Neuerungen der Steuererklärung 2008

Die Neuerungen der Steuererklärung 2007

Die Neuerungen der Steuererklärung 2006

 

 

Bitte konsultieren Sie im Zweifelsfall rechtzeitig den Steuerberater Ihrer Wahl. Für Fragen steht Ihnen auch das Diskussionsforum zur Verfügung.